Das Bauwerksbuch (gemäß § 128a der Wiener Bauordnung) ist die gesetzlich vorgeschriebene digitale Gebäudedokumentation. Es dient als eine Art "Gesundheitsakt" oder "Pickerl" für Immobilien, um die Sicherheit zu gewährleisten, den Konsens nachzuweisen und die systematische Instandhaltung zu erleichtern. Das Dokument darf ausschließlich von befugten Fachkundigen (z. B. Ziviltechniker, Baumeister, zertifizierte Sachverständige) angelegt und erstgeprüft werden.

Die Pflicht zur Erstellung betrifft nach der Wiener Bauordnungsnovelle nicht mehr nur Neubauten, sondern auch den Altbestand. Die Fristen zur Registrierung bei der zuständigen Behörde (MA 37) sind gestaffelt:

  • Baujahr bis 1918 (vor 1919): spätestens bis zum 31. Dezember 2027
  • Baujahr 1919 bis 1944 (vor 1945): spätestens bis zum 31. Dezember 2030

Für Neubauten sowie Zu- und Umbauten muss das Bauwerksbuch bereits vor der Fertigstellungsanzeige vorliegen. Ausgenommen sind in der Regel nur Kleingartenhäuser und sehr kleine Gebäude (< 50 Quadratmeter).

Das Seminar fokussiert folgende Themen:

  • Historie & Konsens: Bau- und Benützungsbewilligungen sowie Fertigstellungsanzeigen.
  • Prüf- und Dokumentationspflichten: Bauteilfestlegung (Fassaden, Dächer, Tragwerke), Ergebnisse der Erstprüfungen, Intervalle für Folgeprüfungen sowie Fristen zur Mängelbehebung.
  • Abgrenzung zur Ö-Norm B1300 (Objektsicherheit): Anwendungsbereiche und Schnittmengen.
  • Registrierungs- und Vorlagepflicht: Wo und wann sind Bauwerksbücher zu registrieren und wann entsteht eine Vorlagepflicht.
Exkurs: Erstellung von Bauwerksbuch unter Verwendung von KI-Tools

Im Anschluss an den rechtlichen Teil werden von Max Ostwalt Möglichkeiten und Tools gezeigt, wie man mittels KI die Erstellung von Bauwerksbüchern optimieren und effizient gestalten kann.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!


Teilnahmegebühr:
€ 390,- zzgl. 20% USt.

Anmeldung:
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Storno:
Der kostenfreie Widerruf Ihrer Bestellung ist bis einschließlich 11. September 2026 möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei späterem Rücktritt sowie ohne schriftliche Abmeldung 100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr verrechnen. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung und Teilnahme eines Ersatz. Bitte beachten Sie, dass wir Abmeldungen nur schriftlich annehmen können.