Das Bauwerksbuch (gemäß § 128a der Wiener Bauordnung) ist die gesetzlich vorgeschriebene digitale Gebäudedokumentation. Es dient als eine Art "Gesundheitsakt" oder "Pickerl" für Immobilien, um die Sicherheit zu gewährleisten, den Konsens nachzuweisen und die systematische Instandhaltung zu erleichtern. Das Dokument darf ausschließlich von befugten Fachkundigen (z. B. Ziviltechniker, Baumeister, zertifizierte Sachverständige) angelegt und erstgeprüft werden.
Die Pflicht zur Erstellung betrifft nach der Wiener Bauordnungsnovelle nicht mehr nur Neubauten, sondern auch den Altbestand. Die Fristen zur Registrierung bei der zuständigen Behörde (MA 37) sind gestaffelt:
- Baujahr bis 1918 (vor 1919): spätestens bis zum 31. Dezember 2027
- Baujahr 1919 bis 1944 (vor 1945): spätestens bis zum 31. Dezember 2030
Für Neubauten sowie Zu- und Umbauten muss das Bauwerksbuch bereits vor der Fertigstellungsanzeige vorliegen. Ausgenommen sind in der Regel nur Kleingartenhäuser und sehr kleine Gebäude (< 50 Quadratmeter).
Das Seminar fokussiert folgende Themen:
- Historie & Konsens: Bau- und Benützungsbewilligungen sowie Fertigstellungsanzeigen.
- Prüf- und Dokumentationspflichten: Bauteilfestlegung (Fassaden, Dächer, Tragwerke), Ergebnisse der Erstprüfungen, Intervalle für Folgeprüfungen sowie Fristen zur Mängelbehebung.
- Abgrenzung zur Ö-Norm B1300 (Objektsicherheit): Anwendungsbereiche und Schnittmengen.
- Registrierungs- und Vorlagepflicht: Wo und wann sind Bauwerksbücher zu registrieren und wann entsteht eine Vorlagepflicht.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Teilnahmegebühr: